Hausordnung

Hausordnung des Ubbo-Emmius-Gymnasiums Leer

Diese Hausordnung wurde von allen am Schulleben Beteiligten  beschlossen.


1.   Allgemeines

-          Unser Zusammenleben und unsere Zusammenarbeit in der Schule sind bestimmt von Höflichkeit, gutem Willen und gegenseitiger Rücksichtnahme.

-          Das in der Schule vorhandene Inventar muß sorgfältig behandelt werden.

 
2.   Schulbesuch und Aufenthalt in der Schule

-          Lehrern, Mitarbeitern und besonders befugten Schülern  ist im Rahmen ihrer Befugnisse Folge zu leisten.

-          Beurlaubung vom Unterricht muß rechtzeitig vorher beantragt werden.

-          Aufgrund der Aufsichtspflicht, die der Schule gemäß § 45  des Niedersächsischen Schulgesetzes aufgetragen ist, dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während der Freistunden und Pausen das Schulgrundstück nur mit besonderer Erlaubnis verlassen (andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen).

 
3.  Unterricht und Pausen

-          Jede Schülerin und jeder Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

-          Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, meldet sich die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Sekretariat.

-          Handys müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet werden und bei Klausuren/Klassenarbeiten abgegeben werden.

-          Pausen dienen der Erholung. Als Aufenthaltsorte für die Pausen stehen für die

Klasse 5 bis 10 der Schulhof, für die Sek. II die Klassenräume, Foyers und der Schulhof zur Verfügung. -Bei mehrstündigen Klassenarbeiten und Klausuren ist in den Pausen besondere Rücksichtnahme geboten.

-          Wegen möglicher Beschädigung der Fensterdichtungen dürfen die Fensterbänke nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden.

-          Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

4.   Fahrstuhlbenutzung

Der Fahrstuhl darf nur von gehbehinderten Schülerinnen und Schülern sowie je einem begleitenden Schüler benutzt werden.

 

5.   Brandschutzbestimmungen

-          Im Alarmfall müssen die jeweiligen Alarmpläne beachtet werden.

-          Bei Feueralarm darf  der Fahrstuhl nicht benutzt werden.

-          Ein- und Zugänge müssen jederzeit für Feuerwehr und Krankenfahrzeuge freigehalten werden.

 
6.   Fahrzeuge

-          Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden.

-          Die Parkplätze am Pavillion dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht benutzt werden.

-          Die Fahrradständer zwischen dem Eingang Schillerstraße und dem Eingang zur Turnhalle sind

für „Pendler" zwischen der Osterstegschule und dem Hauptgebäude freizuhalten.


7.   Sonstiges

-          Sportanlagen, Sporthallen und Fachräume sowie die zugehörigen Flure besonders im

Neubau dürfen nur in Gegenwart von Fachlehrern betreten werden.

-         Die ausgehängten Regeln für die Benutzung der Cafeteria sind einzuhalten.


Leer, 01.08.2007