Hausordnung des Ubbo-Emmius-Gymnasiums Leer
Diese Hausordnung wurde von allen am Schulleben Beteiligten beschlossen.
1. Allgemeines
- Unser Zusammenleben und unsere Zusammenarbeit in der Schule sind bestimmt von Höflichkeit, gutem Willen und gegenseitiger Rücksichtnahme.
- Das in der Schule vorhandene Inventar muß sorgfältig behandelt werden.
2. Schulbesuch und Aufenthalt in der Schule
- Lehrern, Mitarbeitern und besonders befugten Schülern ist im Rahmen ihrer Befugnisse Folge zu leisten.
- Beurlaubung vom Unterricht muß rechtzeitig vorher beantragt werden.
- Aufgrund der Aufsichtspflicht, die der Schule gemäß § 45 des Niedersächsischen Schulgesetzes aufgetragen ist, dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I während der Freistunden und Pausen das Schulgrundstück nur mit besonderer Erlaubnis verlassen (andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen).
3. Unterricht und Pausen
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
- Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, meldet sich die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Sekretariat.
- Handys müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet werden und bei Klausuren/Klassenarbeiten abgegeben werden.
- Pausen dienen der Erholung. Als Aufenthaltsorte für die Pausen stehen für die
Klasse 5 bis 10 der Schulhof, für die Sek. II die Klassenräume, Foyers und der Schulhof zur Verfügung. -Bei mehrstündigen Klassenarbeiten und Klausuren ist in den Pausen besondere Rücksichtnahme geboten.
- Wegen möglicher Beschädigung der Fensterdichtungen dürfen die Fensterbänke nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
4. Fahrstuhlbenutzung
Der Fahrstuhl darf nur von gehbehinderten Schülerinnen und Schülern sowie je einem begleitenden Schüler benutzt werden.
5. Brandschutzbestimmungen
- Im Alarmfall müssen die jeweiligen Alarmpläne beachtet werden.
- Bei Feueralarm darf der Fahrstuhl nicht benutzt werden.
- Ein- und Zugänge müssen jederzeit für Feuerwehr und Krankenfahrzeuge freigehalten werden.
6. Fahrzeuge
- Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden.
- Die Parkplätze am Pavillion dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht benutzt werden.
- Die Fahrradständer zwischen dem Eingang Schillerstraße und dem Eingang zur Turnhalle sind
für „Pendler" zwischen der Osterstegschule und dem Hauptgebäude freizuhalten.
7. Sonstiges
- Sportanlagen, Sporthallen und Fachräume sowie die zugehörigen Flure besonders im
Neubau dürfen nur in Gegenwart von Fachlehrern betreten werden.
- Die ausgehängten Regeln für die Benutzung der Cafeteria sind einzuhalten.
Leer, 01.08.2007