Der Weg in die Einführungsphase des UEG

Die Berechtigung, in den 11. Jahrgang und damit in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des UEG einzutreten, erhält man mittels einer Versetzung aus Jahrgang 10 des Gymnasiums (ebenso aus dem Gymnasialzweig einer Oberschule oder einer Kooperativen Gesamtschule) oder nach dem Erwerb des Erweiterten Sekundarschulabschlusses I.

Unsere Unterstützung zum Übergang in die Einführungsphase am UEG:

- Oberstufenschnuppertag für Interessierte umliegender Schulen

- umfangreiche Information zur Oberstufe für Jahrgang 10 und die Elternschaft

- persönliche Beratungsmöglichkeit durch Klassenlehrkräfte und Oberstufenkoordinatoren

 

Auch Schülerinnen und Schüler, die nicht, wie am Gymnasium, in den Schuljahrgängen 6-10 eine zweite Pflichtfremdsprache erlernt haben, können in die Einführungsphase am UEG eintreten. In diesem Fall muss in der Oberstufe durchgehend an einer zweiten Fremdsprache (Latein, Französisch oder Spanisch) teilgenommen werden, zudem gehen dabei auch die Leistungen aus zwei Halbjahren in die Gesamtqualifikation ein.

Wichtig sind uns bei diesem bedeutenden Übertritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe frühzeitige Beratungen. So erfolgen zum Ende des ersten Halbjahres für alle 10. Klassen des UEG umfassende Informationsveranstaltungen, in welchen die Organisation der Oberstufe, die Wahlmöglichkeiten, neue Fächer und die erreichbaren Abschlüsse vermittelt werden (Präsentation). Zudem werden ebenfalls zum Ende des ersten Halbjahres in Jahrgang 10 auch Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten angeboten, welche als Stütze ihrer Kinder in der Phase der Oberstufe ebenfalls eine sehr wichtige Rolle spielen.

Sehr herzlich willkommen sind uns Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Schulen, die nach den oben genannten Voraussetzungen nun ihre Laufbahn in der Oberstufe unserer Schule neu fortsetzen wollen. Auch dafür bieten wir selbstverständlich besondere Beratung und Unterstützung an. Für Interessierte besteht beispielsweise die Möglichkeit, während eines „Oberstufenschnuppertages“ am UEG unmittelbare Eindrücke in unseren interessanten Unterricht und die vielfältige Schulkultur zu gewinnen. Nehmen Sie bei Interesse gern mit uns Kontakt auf, wir stehen Ihnen natürlich auch für persönliche Beratungstermine in der Schule zur Verfügung. Die Aufnahme in die Oberstufe des UEG ist dann entsprechend schriftlich zu beantragen, Anmeldeformulare finden Sie hier. Wir freuen uns auf Sie!

 

Eine Übersicht zu den Möglichkeiten, die Ihnen das Ubbo-Emmius-Gymnasium in der Einführungsphase bietet, finden Sie hier.

einführungsphase

 

Unterrichtsangebot

Der Unterricht in der Einführungsphase des UEG bildet die Brücke zur Qualifikationsphase. Als Schüler*innen erhalten Sie hier die Gelegenheit, die Arbeitsweisen und Arbeitsgebiete der gymnasialen Oberstufe kennen zu lernen. Der Unterricht in Jahrgang 11 erfolgt teils im Klassenverband, teils auch in klassenübergreifenden Gruppen, den sogenannten Kursen (Stundenplanraster 2023-24 (E-Phase)).

Die Einteilung des Unterrichts erfolgt in Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlfächer- und Wahlangebote. Generell gilt dabei: Nur Fächer, die in der Einführungsphase belegt worden sind, können in der Qualifikationsphase Prüfungsfach werden!

Belegungsverpflichtungen/ Wahlmöglichkeiten und Wochenstunden in der Einführungsphase des UEG können dieser Übersicht entnommen werden:

 e phase tabelle

 

Vorstellung neuer Fächer

Neben der Fortführung von bekannten Fächern aus der Sekundarstufe I gibt es in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe auch neue Unterrichtsangebote. So können die neuen Fächer Informatik, Philosophie oder auch Sporttheorie angewählt werden.

Einen kleinen Überblick über diese neuen Fächer geben diese Kurzpräsentationen:

Informatik (Vorstellung des Faches Informatik 2024)
Philosophie (Vorstellung des Faches Philosophie 2024)
Sporttheorie (Vorstellung des Faches Sporttheorie 2024)

Selbstverständlich stehen die Lehrkräfte gern als Ansprechpartner bei Fragen zu den Inhalten und Leistungserwartungen in den neuen Fächern zur Verfügung.

 

 

Elektronische (Probe-)Wahl für die Einführungsphase

Im 2. Halbjahr des 10. Jahrgangs werden die Wahlen für die Einführungsphase durchgeführt. Um dies zu vereinfachen, können Sie an dieser Stelle eine Probewahl für Jahrgang 11 durchführen. So können Sie überprüfen, ob Ihre Wahl den Anforderungen der Belegungsverpflichtungen entspricht. Auch die reguläre Fachwahl wird dann mit einer persönlichen PIN hier durchgeführt.

Die Wahl ist über folgenden Link erreichbar.

Wahl (Link: https://ueg-leer.de/probewahl/11/)

 

Notenschema

In der gymnasialen Oberstufe verändern sich die Notenbezeichnungen. Statt der bisher üblichen Ziffernnoten werden die Leistungen mit Punkten bewertet. Der nachfolgenden Tabelle können die Bedeutungen entnommen werden.

 

Sehr gut (1)

eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung

15, 14 oder 13 Punkte

Gut (2)

eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung

12, 11 oder 10 Punkte

Befriedigend (3)

Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung

09, 08 oder 07 Punkte

Ausreichend (4)

Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

06, 05 oder 04 Punkte

Mangelhaft (5)

Eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, das die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

03, 02 oder 01 Punkte

Ungenügend (6)

Eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

00 Punkte

 

Versetzung in die Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase folgt die Entscheidung über die Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Die Schülerin oder der Schüler wird versetzt, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Von einer erfolgreichen Mitarbeit ist auszugehen, wenn am Ende der Einführungsphase die Leistungen
1. in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens mit 5 Punkten oder
2. In einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach mit 1,2,3, oder 4 Punkten und allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens mit 5 Punkten bewertet worden ist.

Sind die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in mehr als einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach mit weniger als 5 Punkten bewertet worden, so können diese Leistungen nach wie folgt ausgeglichen werden. Bei mindestens mit 5 Punkten bewerteten Leistungen in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern können ausgeglichen werden
1. mit 1, 2, 3 oder 4 Punkten bewertete Leistungen in zwei Pflicht- oder Wahlpflichtfächern durch mit mindestens 6Punkten bewertete Leistungen in zwei Ausgleichsfächern in der Weise, dass jeweils im Durchschnitt des Fachs und des Ausgleichsfachs mindestens 5 Punkte erreicht werden, oder
2. mit 0 Punkten bewertete Leistungen in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach durch mindestens mit 10 Punkten bewertete Leistungen in einem Ausgleichsfach oder durch mit 8 oder 9 Punkten bewertete Leistungen in zwei Ausgleichsfächern.

Ausgleichsfach kann nur ein Fach sein, für das höchstens eine Wochenstunde weniger vorgeschrieben ist als für das Fach, in dem die Leistungen ausgeglichen werden sollen. Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der fortgeführten und der weiteren Fremdsprache können nur untereinander ausgeglichen werden. 5§ 5 Abs. 2 WeSchVO gilt entsprechend.

Weitere Informationen können der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe entnommen werden.

 

Informationen zum Auslandsschulbesuch

Es gibt viele gute Gründe, einen Auslandsschulbesuch in Erwägung zu ziehen. Erfahrungen in einem anderen Land fördern die Entwicklung der Persönlichkeit sowie wichtige interkulturelle und soziale Kompetenzen. Zudem besteht während eines Auslandsjahres die Chance, eine Fremdsprache fließend sprechen zu lernen.

Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist der ideale Zeitraum, um einen Auslandsschulbesuch umzusetzen. Das Kultusministerium hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wesentlichen Regelungen dazu festgehalten wurden. Dieses Merkblatt kann hier eingesehen werden. 

Gern beraten wir Sie hinsichtlich dieser attraktiven Chance des Auslandsaufenthaltes.

 

Hier berichtet die Schülerin Hanna über Ihr Auslandsjahr.

 

Schülerbetriebspraktikum

In der Einführungsphase findet das Schülerbetriebspraktikum statt. Dieses Praktikum umfasst als Blockpraktikum 14 Tage und wird in einem Betrieb oder einer anderen geeigneten Einrichtung abgeleistet.

Das Praktikum dient dazu
- „vor Ort“ einen Eindruck von der Wirklichkeit der Arbeitswelt zu bekommen, in der Sie als Praktikantin/als Praktikant selbst eine aktive Rolle übernehmen sollten,
- sich intensiv mit den eigenen Berufswünschen und Ideen auseinanderzusetzen,
- Erfahrungen und Einsichten zur Rolle des arbeitenden Menschen zu gewinnen,
- sich kritisch mit Problemen der Berufswelt auseinanderzusetzen, Einsichten in die Strukturen der Arbeits- und Wirtschaftswelt zu erlangen,
- das im Fach Politik-Wirtschaft erworbene Wissen zum Gegenstandsbereich „Veränderungen der Arbeitswelt in der globalisierten Gesellschaft“ praxisnah zu verknüpfen.

Nähere Informationen erteilen die Lehrkräfte des Faches Politik-Wirtschaft zu Beginn des Schuljahres.