Stadtelternrat
- alle Schulen der Stadt Leer wählen aus den Klassenelternvertretern 2 Repräsentanten für den StER
- der Vorsitzende des StER ist stimmberechtigtes beratendes Mitglied im Schulausschuss der Stadt Leer
- der StER berät Fragen, die für die Schulen der Stadt Leer von Bedeutung sind, insb. schulorganisatorische Fragen (§ 97 des Nds. Schulgesetz)
Kreiselternrat
- die aus allen Elternräten des Landkreises entsandten KER-Vertreter wählen für jeweils 2 Jahre einen Kreiselternrat (insg. 25 Mitglieder, jede Schulform ist repräsentiert)
- der KER-Vertreter ist antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im Schulausschuss des Landkreises Leer
- der KER berät Fragen, die für die Schulen des Landkreises von Bedeutung sind und erhält die notwendigen Auskünfte
Vertreter für den Stadt- und Kreiselternrat 2023/2024
- Alke Kayser stellv. Andreas Michel