Abschlüsse

In der Oberstufe können zwei Abschlüsse erworben werden. Neben dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife steht der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife im Zentrum der Anstrengungen der Schülerinnen und Schüler. Das Abitur eröffnet die volle Studienberechtigung für sämtliche Studiengänge.

 

Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife

Die Ergebnisse aus zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren in folgenden Kursen müssen eingebracht werden:

Je zwei Kurse aus P1 und P2, wobei höchstens zwei Unterkurse dabei sein dürfen und der Schnitt von 05P erreicht wird

Zwei Kurse aus P3 und weitere neun Kurse, wobei von diesen 11 Kursen maximal vier Kurse mit Bewertungen unter 05P (aber nicht 00P) sein dürfen
Achtung: Unterkurse in P1 oder P2 reduzieren diese Zahl entsprechend, so dass unter allen einzubringenden und eingebrachten 15 Kursen maximal vier Unterkurse sein dürfen (keiner mit 00P). Im Schnitt müssen mit allen eingebrachten Kursen 05P erreicht
werden!

Unter den eingebrachten Kursen müssen sein:

2 Kurse in einer Fremdsprache

2 Kurse in Deutsch

2 Kurse in Mathematik

2 Kurse in einer Naturwissenschaft

2 Kurse in Geschichte (oder einem anderen Prüfungsfach aus dem Aufgabenfeld B)

Wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, werden für die noch fehlenden Kurse die mit den besten Bewertungen genommen, bis 15 Kurse eingebracht sind.
Dabei dürfen von einem Fach maximal zwei Kurse eingebracht werden, aber keine themengleichen Kurse.

Zum Erwerb der Fachhochschulreife sind weiterhin die Praktikumsregelungen zu beachten.

 

Allgemeine Hochschulreife

Nach dem dritten Schulhalbjahr (Q3) wird geprüft, ob Sie bis zum Ende des vierten Schulhalbjahres die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung erfüllen können. Wenn dies nicht der Fall ist, werden wir gemeinsam alternative Wege suchen.

Am Ende der vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase melden Sie sich zur Abiturprüfung, zu der Sie, falls alle Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen sowie die Voraussetzung für den Block 1 erfüllt sind, zugelassen werden.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Sie müssen zwischen 32 und 36 Schulhalbjahresergebnisse aus den 4 Halbjahreszeugnissen Wertung einbringen.
  • Es sind die acht Halbjahresnoten aus der E-Kurse, die erstes und zweites Prüfungsfach sind, in doppelter Wertung sowie die zwölf Halbjahresnoten des dritten bis fünften Prüfungsfaches in einfacher Wertung einzubringen.
  • Mit diesen 32 – 36 Halbjahresnoten müssen mindestens 200 – 220 Punkte erreicht worden sein. Diese Punktzahl berechnet man, indem man die Summe der eingebrachten Halbjahresnoten unter Beachtung der jeweiligen Wertung bildet und im Anschluss mit dem Faktor 40 multipliziert. Im Anschluss dividiert man dies wieder durch die Anzahl der summierten Noten (unter Beachtung der jeweiligen Wertung). So dividiert man bei 32 eingebrachten Kursen wieder durch 40, bei 36 eingebrachten Kursen dagegen durch 44. (Diese Summe nennt man Block I.)
  • Von den 32 einzubringenden Kursen müssen mindestens 26, bei 33 Kursen mindestens 27, bei bis zu 35 Kursen mindestens 28 und bei 36 Kursen mindestens 29 Kurse mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung benotet worden sein. Höchstens drei der Kurse mit einer schlechteren Bewertung als 5 Punkte dürfen Kurse auf erhöhtem Niveau sein.

 

Berechnung der Abiturnote

  • Die Abiturnote ergibt sich aus den Halbjahresergebnissen der Qualifikationsphase sowie den Ergebnissen der Abiturprüfungen. Bereits beschrieben wurde, wie die Ergebnisse im Block I summiert werden. Die Summe der Ergebnisse aus den Abiturprüfungen bezeichnet man als Block II. Im Block II werden alle Ergebnisse der Abiturprüfungen in vierfacher Wertung addiert.
  • Die maximal erreichbare Punktzahl bei der Addition der beiden Blöcke beträgt 900 Punkte – im Durchschnitt 15 Punkte. Zum Bestehen des Abiturs sind mindestens 300 Punkte – im Durchschnitt 5 Punkte - nötig. Die erreichte Punktzahl entspricht folgender Notenaufteilung.

Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation

punkte oberstufe abitur

Quelle: Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK), Fassung vom 23. September 2020, S. 49. 

 

Besondere Lernleistung und Präsentationsprüfung

Am Ende des zweiten Schulhalbjahres muss jede Schülerin, jeder Schüler entscheiden, ob sie oder er statt einer P4--Klausur im Abitur eine besondere Lernleistung anfertigen oder statt der mündlichen Prüfung (P5) eine Präsentationsprüfung ablegen möchten.

Die besondere Lernleistung ist für diejenigen interessant, die gute bis sehr gute Leistungen im Seminarfach / in der Facharbeit gezeigt haben und die auch ohne das P4-Fach alle drei Aufgabenfelder (Sprache (A), Gesellschaftswissenschaften (B), Naturwissenschaften (C)) in der Abiturprüfung abdecken.

Die Präsentationsprüfung ist eine andere Form von mündlicher Prüfung, bei der der Prüfling einen Teil bereits zu Hause vorbereitet hat. Zu beiden Prüfungsformen stehen die rechtlichen Grundlagen hier zur Verfügung. Falls Sie sich für eine der beiden Prüfungsformen interessieren, wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen der Oberstufenkoordinatoren.